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So leicht kann man im Urlaub Organspender gegen seinen Willen werden.

Jedes Jahr zur Urlaubszeit reisen viele Bundesbürger –fast traditionsgemäß- auch ins Ausland. Nach der Entscheidung des Bundestages zur Organspende und spätestens dem Transplantationsskandal an der Universität Göttingen stellt sich für mich die Frage: Wie wird eigentlich in anderen Ländern entschieden, wer Organspender ist und wer nicht.

Interessant ist dabei, dass dies sehr sehr unterschiedlich geregelt ist. Es gibt die unterschiedlichsten Vorstellungen, bis hin zu gar keiner Regelung. Prinzipiell werden aber zwei Haupt-Regelungen unterschieden:

  • Zustimmungsregelung.
    Hierbei muß der Mensch zu Lebzeiten einer Organentnahme zustimmen. Wenn diese Zustimmung fehlt, gilt man als Nicht-Spender
  • Widerspruchslösung.
    Hierbei wird durch eine gesetzliche Regelung unterstellt, dass jeder als Organspender betrachtet wird, es sei denn er hat schriftlich widersprochen und sich damit gegen eine Organentnahme ausgesprochen.

In Deutschland gilt die Zustimmungsregelung. Das bedeutet, dass jeder, der keinen Organspendeausweis hat oder sonst wie einer Organspende zugestimmt hat, nicht als Organspender in Frage kommt.

Doch was passiert, wenn ein Deutscher in ein Land einreist, in dem die Widerspruchsregelung gilt. Kann ich mich darauf verlassen, dass die deutsche Zustimmungsregelung auch im Ausland gilt?

Das ist leider nicht der Fall!

In Ländern wie Österreich, Frankreich, Spanien, in einigen Kantonen der Schweiz und vielen anderen beliebten Urlaubsländern gilt die Widerspruchsregelung. Diese gilt auch gegenüber ausländischen Touristen! Wenn also ein Deutscher ohne Willenserklärung zur Organspende beispielsweise in Österreich –gleich aus welchem Grunde- einen Hirntod erleidet, werden seine Organe herausgenommen und weiter verwertet.

Die Widerspruchsregelung in diesen Ländern besagt aber auch, dass selbst Angehörige keinen Einfluss darauf haben, ob Organe gespendet werden oder nicht!

Kein schriftlicher Widerspruch in der Brieftasche = automatischer Organspender.

 

Treffen Sie Vorsorge

 
Reisende ins Ausland, die mit einer Organspende nicht einverstanden sind, sind gut beraten, sich einen Organspendeausweis zu besorgen (http://www.organspendeausweis.org oder bei Ihrem Arzt) und darauf die Organspende zu verweigern. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch im Ausland der eigene Wille wirklich respektiert wird.

Eine Liste, in welchen Ländern die Zustimmungsregelung und in welchen die Widerspruchsregelung gilt, finden sie u.a. unter folgender Webadresse:

http://de.wikipedia.org/wiki/Organspende (unter Punkt 6.1 Überblick)

Selbstverständlich wünschen wir allen unseren Lesern einen wunderschönen Urlaub und eine gesunde Heimkehr.

Ihr
Dr. Werner Frase

 

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